Der Pfandkredit,
ist mit Sicherheit die einfachste und schnellste Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten.
Es erfolgt keine SCHUFA-Anfrage bzw. Auskunftserteilung
Das Pfand wird sofort geschätzt, der Bargeldbetrag umgehend ausgezahlt.
Für die Darlehensrückzahlung haftet nur der Pfandgegenstand, das heißt, es erfolgt kein Eingriff in das Privatvermögen.
Jede volljährige Person kann in eigener Verantwortung einen finanziellen Engpass kurzfristig überbrücken.
Wie wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen?
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und bringen unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses ein beleihbares Pfandgut, bei welchem es sich um Ihr Eigentum handelt. Dieses wird umgehend
taxiert, sodann erhalten Sie den Bargeldbetrag und den Pfandschein. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mit dem Versatz Ihres Eigentums beauftragen. In diesem Falle legt Ihr Bevollmächtigter
seinen Ausweis sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vor, des weiteren eine Kopie Ihres Ausweises.
Welche Gegenstände beleihen wir?
Wir beleihen nur Gold- und Brillantschmuck .
Laufzeit des Pfandkreditvertrages:
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit des Pfandkredites beträgt 3 Monate. Nach einem weiteren Monat dürfen die Pfandgegenstände versteigert werden. Sie haben also mindestens 4 Monate lang
Zeit, um die Pfänder wieder einzulösen oder den Vertrag zu verlängern.
Was kostet ein Pfandkredit?
Für jeden Monat werden 1% Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Hinzu kommt eine Gebühr für die Verwahrung und Versicherung des Pfandes, deren Höhe sich nach dem Darlehensbetrag richtet. Die Höhe
der Gebühr ergibt sich nach einer Tabelle, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Darlehen bis 15 € bieten wir jedoch wesentlich günstiger an (s. Gebührentabelle). Bei einem Darlehen ab 300 € werden
Gebühren in Höhe von 4,99 % fällig. Wenn Sie das Darlehen verlängern möchten, sind nur die Zinsen und die Gebühren für die abgelaufene Zeit zu zahlen.
Was geschieht, wenn Sie Ihr Pfand nicht einlösen oder verlängern?
In diesem Falle gelangt Ihr Pfand zur Versteigerung, d. h. frühestens 4 Monate und spätestens 10 Monate nach dessen Versatz. Die Versteigerungen erfolgen durch einen öffentlich bestellten und
vereidigten Auktionator. Sämtliche Versteigerungstermine werden in der regionalen Tagespresse angekündigt, d. h. Sie können genau verfolgen, was mit Ihrem Pfand geschieht.
Was geschieht mit dem Versteigerungserlös?
Wenn das Pfand einen höheren Versteigerungserlös erzielt als das Darlehen, die Zinsen, Gebühren und anteiligen Versteigerungskosten betragen, haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses.
Sie haben 2 Jahre Zeit, den Mehrerlös abzuholen. Geschieht dies nicht, so verfällt dieser Mehrerlös zu Gunsten des Fiskus. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, ist ein Eingriff in
Ihr Privatvermögen ausgeschlossen: Für Darlehen, Zinsen und Gebühren haftet nur der Pfandgegenstand.
Was passiert, wenn Sie den Pfandschein verloren haben?
Bitte teilen Sie dies umgehend mit, damit ein Sperrvermerk erstellt werden kann. Dann kann kein Unbefugter mit dem Pfandschein den Pfandgegenstand abholen. Sofern Sie Ihr Pfand einlösen möchten,
müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei aufgeben und unter Vorlage Ihres Personalausweises und der Anzeige bekommen Sie Ihr Pfand wieder ausgelöst.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich behandelt, insbesondere nicht an die Schufa o. ä. weitergegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Filiale stehen Ihnen
jederzeit gern zur Verfügung.
Rares gegen Bares
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19053 Schwerin
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